Wohlfahrtspflege
„Wohlfahrtspflege“ in
Internationales Freimaurerlexikon, S. 910:
„Wohlfahrtspflege galt den Freimaurerlogen von Anbeginn an als
eine der wesentlichsten Pflichten und edelsten Formen der Arbeit
nach außen. Ursprünglich nur auf Mitglieder des Bundes und deren
Angehörige beschränkt, wird sie heute vielfach im weitesten Maße
auch auf Fernstehende erstreckt. Allerdings gehen die Meinungen
darüber auseinander, ob die Taten ad extra sich in dieser
karitativen Betätigung allein zu erschöpfen haben[.]“
Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):
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Gespräch I: „Thaten“ |
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Gespräch III: „Thaten“ |
Fundstellen in den Paralipomena:
Keine Fundstellen vorhanden.