„Gastrecht“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 323: „Gastrecht, Freimaurerisches. Als Regel gilt, daß jeder reguläre Freimaurer in jeder regulären Freimaurerloge der Erde als Gast zugelassen werden muß. Diese Regel ist im Wesen der Freimaurerei als einer internationalen Einrichtung eingeschlossen. […]“ (S.323)

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch IV:
„Gäste“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

Forschungsbibliographie:

Link zur Zotero-Bibliothek:

Download als PDF: