Gastrecht
„Gastrecht“ in Internationales
Freimaurerlexikon, S. 323:
„Gastrecht, Freimaurerisches. Als Regel gilt, daß jeder reguläre
Freimaurer in jeder regulären Freimaurerloge der Erde als Gast
zugelassen werden muß. Diese Regel ist im Wesen der Freimaurerei als
einer internationalen Einrichtung eingeschlossen. […]“
(S.323)
Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):
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Gespräch IV: „Gäste“ |
Fundstellen in den Paralipomena:
Keine Fundstellen vorhanden.