„Taten ad extra“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 829: „Taten ad extra nennt Lessing die gesamte karitative Tätigkeit der Freimaurerei.“
Ebd. S. 910: „Wohlfahrtspflege galt den Freimaurerlogen von Anbeginn an als eine der wesentlichsten Pflichten und edelsten Formen der Arbeit nach außen. Ursprünglich nur auf Mitglieder des Bundes und deren Angehörige beschränkt, wird sie heute vielfach im weitesten Maße auch auf Fernstehende erstreckt. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die Taten ad extra sich in dieser karitativen Betätigung allein zu erschöpfen haben[.]“

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten ad extra“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch I:
„Thaten“
Gespräch III:
„Thaten“
Gespräch III:
„Thaten“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

Forschungsbibliographie:

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