„Eid“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 245-246: „In den alten englischen Baubruderschaften wurden dem Neuaufzunehmenden die Satzungen verlesen, worauf er – vorher oder nachher – das Gelöbnis der Pflichterfüllung und der Verschwiegenheit abzulegen hatte. (S.245)“ ;
Batley, Lessings Verhältnis zum Freimaurertum, S. 103: „Üblich war es, eine beglaubigte Ausgabe des Verfassungsbuchs der Freimaurer, das James Anderson zum erstenmal 1723 in London herausgab, als Vorbereitung auf Aufnahme in die ersten drei Grade angewiesen zu sein. Freimaurer waren durch einen Eid verpflichtet, der schon im Lehrlingsgrad feierlich geleistet wurde, Aufnahme, Erkennungszeichen, Griffe, Ritual und alles zu verschweigen, was in der Loge passierte. Insofern der Eid auch die fürchterlichen Strafen nannte, falls der Bruder eidbrüchig werden sollte, klang er viel strenger als der Erbhuldigungs- und Diensteid, denen Lessing schon unterlag[.]“

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch I:
„es nicht sagen können“
Gespräch I:
„nicht sagen können“
Gespräch IV:
„Heimlichkeiten“
Gespräch IV:
„Stillschweigen“
Gespräch IV:
„kein Wort“
Gespräch V:
„Verbrüderung“
Gespräch V:
„kein Geheimniß“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

Forschungsbibliographie:

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