„Gerecht und vollkommen“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 341-342: „engl. just, perfect and regular, frz. (selten) juste et parfait, freimaurerischer Wertbegriff, der sich erst nach der Gründung der ersten Großloge entwickelt hat, d.h. von einer Zeit an, als eine in Übereinstimmung mehrerer Logen als Oberbehörde eingesetzte Großloge die Gesetze für die Gesamtheit zu bearbeiten begann. Nach dem heute allgemein herrschenden freimaurerischen Recht hat eine Loge nur dann Anspruch auf das Prädikat, wenn sie gerecht ist nach ihrer Einsetzung und vollkommen nach ihrer Einrichtung. [...] Verlangt wird außerdem das Fernhalten politischer und religiöser Diskussionen aus den Logen sowie die Einhaltung des freimaurerischen Ritualgeheimnisses. Außerdem gilt als Voraussetzung, daß alle Logen der betreffenden Großloge nur aus Männern bestehen dürfen und daß Frauen zu rituellen Arbeiten nicht zugelassen sind. […] (S.341)“

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch II:
„Vollkommenheit“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

Forschungsbibliographie:

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