Gerecht und vollkommen
„Gerecht und vollkommen“ in
Internationales Freimaurerlexikon, S. 341-342:
„engl. just, perfect and regular, frz. (selten) juste et parfait,
freimaurerischer Wertbegriff, der sich erst nach der Gründung der
ersten Großloge entwickelt hat, d.h. von einer Zeit an, als eine in
Übereinstimmung mehrerer Logen als Oberbehörde eingesetzte Großloge
die Gesetze für die Gesamtheit zu bearbeiten begann. Nach dem heute
allgemein herrschenden freimaurerischen Recht hat eine Loge nur dann
Anspruch auf das Prädikat, wenn sie gerecht ist nach ihrer
Einsetzung und vollkommen nach ihrer Einrichtung. [...] Verlangt
wird außerdem das Fernhalten politischer und religiöser Diskussionen
aus den Logen sowie die Einhaltung des freimaurerischen
Ritualgeheimnisses. Außerdem gilt als Voraussetzung, daß alle Logen
der betreffenden Großloge nur aus Männern bestehen dürfen und daß
Frauen zu rituellen Arbeiten nicht zugelassen sind. […]
(S.341)“
Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):
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Gespräch II: „Vollkommenheit“ |
Fundstellen in den Paralipomena:
Keine Fundstellen vorhanden.