Mutterloge
„Mutterloge“ in Internationales
Freimaurerlexikon, S. 588:
„1. Im 18. Jahrhundert bezeichnete man eine Johannisloge, die
entweder auf Grund eines Patents (einer ,Konstitution‘) oder
manchmal auch aus eigenem, mehr oder minder angemaßtem Recht die
Befugnis ausübte, Tochterlogen zu errichten, als M. Der Name hat
sich noch in den Bezeichnungen ,Große National-Mutterloge in den
preußischen Staaten, genannt zu den drei Weltkugeln‘ und ,Große
Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes‘ erhalten[.] 2. Als M.
wird auch allgemein die Loge bezeichnet, in welcher ein Br. zuerst
aufgenommen wurde.“
Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):
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Gespräch V: „Mutter und Tochter“ |
Fundstellen in den Paralipomena:
Keine Fundstellen vorhanden.