„Mutterloge“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 588: „1. Im 18. Jahrhundert bezeichnete man eine Johannisloge, die entweder auf Grund eines Patents (einer ,Konstitution‘) oder manchmal auch aus eigenem, mehr oder minder angemaßtem Recht die Befugnis ausübte, Tochterlogen zu errichten, als M. Der Name hat sich noch in den Bezeichnungen ,Große National-Mutterloge in den preußischen Staaten, genannt zu den drei Weltkugeln‘ und ,Große Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes‘ erhalten[.] 2. Als M. wird auch allgemein die Loge bezeichnet, in welcher ein Br. zuerst aufgenommen wurde.“

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch V:
„Mutter und Tochter“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

Forschungsbibliographie:

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