Lessing spielt im Freimaurerdialog mit der Doppeldeutigkeit des Gesetzes- und Verfassungsbegriffs in seiner Beziehbarkeit auf den internen Reformbedarf der Freimaurer einerseits, d.h. insbesondere der ,Strikten Observanz‘, als auch in seinem Bezug auf die politische Systemfrage. Vgl. „Gesetzbuch“ in Internationales Freimaurerlexikon, S. 346-347: „Die Grundlage der freimaurerischen Gesetzgebung bilden jene Bauhüttenordnungen, die in der Zunftlade aufbewahrt und bei den Versammlungen aufgelegt wurden. Die alten Manuskripte der englischen Werklogen lassen diesen Ursprung deutlich erkennen. Ein Privatdruck, den Roberts in London 1722 herausgab, ist die erste gedruckte Form eines derartigen Logengesetzes. Durch die von der Großloge von London 1723 veranlaßte Herausgabe der Constitutions, verfaßt von Anderson, wurde das erste Beispiel einer Großlogenverfassung gegeben, die seither bei allen Großlogen in einer den besonderen Zwecken angepaßten Form in Verwendung steht und die inneren Einrichtungen der Großlogen und ihrer Logen regelt. In dem G. spiegelt sich der Geist der Großloge und ihre besondere Auffassung des freimaurerischen Gedankens wider. Die Gesetze der Großlogen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten derart, daß wiederholt Versuche unternommen wurden, ein Recht, Allgemeines maurerisches aus ihnen zusammenzufassen (s.d.). Ergänzt werden die Großlogengesetze durch Hausgesetze der einzelnen Logen.“ Die Forschung hat immer wieder, spätestens im Ausgang von Kosellecks umstrittener Interpretation aus dem späten 1950ern, darüber diskutiert, wie politisch der Text zu verstehen/interpretieren sei, vgl. Fick, Lessing Handbuch, S. 413-417 („Politische und sozialhistorische Deutungsrichtung“).

Fundstellen in der Lesefassung (basierend auf den a-Varianten):

Gespräch II:
„Gesetzen“
Gespräch II:
„Verfassung “
Gespräch V:
„Verfassung“

Fundstellen in den Paralipomena:

Keine Fundstellen vorhanden.

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